Aus
dem Gerichtsprotokoll geht hervor:
....es entdeckte sich später, dass er noch zwei Mitgehülfen hatte. Auf die Frage, warum er dies nicht früher angezeigt? antwortete er; es seien arme Leute, die er habe schonen wollen. Am 25.
Juli, also 13 Tage nach dem Morde, wurden die Brüder Hans und Hans Martin Bonadurer, beide von Versam ins Gefängnis eingebracht Das Gericht erkennt
Das das von den Brüdern Hans Martin und Hans Bonadurer begangene Verbrechen sowohl, als die ihnen deswegen zugefügte Strafe ihren hieran unschuldigen Angehörigen, Verwandten, und deren Nachkommenenden zu allen Zeiten gänzlich unausheblich und unnachzüglich seien, und jeder, der denselben hierüber mit Worten oder Werken einen
ungerechten Vorwurf zuzufügen sich erfrechen würde, als ein Ehrendieb erklärt, und als solcher auf erfolgende Klage, von der kompetenten Obrigkeit zur gebührenden Genugtuung angehalten, und mit der verdienten Strafe belegt werden soll.
Ferner wurde auf das vom Herrn Verteidiger der Brüder Bonadurer, Namens
ihrer Anverwandten, beigefügte Ansuchen, in Betreff einer zu ihren
Gunsten abzugebenden Erklärung, in Erwägung, dass das Kriminalgericht
sich pflichtig glaubt, so viel von Ihm abhängt, die unschuldigen
Verwandten der verurteilten Brüder Bonadurer vor diesfälligen
ungerechten Vorwürfen zu schützen,
Das obige Urteil nebst dieser Erkenntnis soll durch eine gedruckte Beilage zur hiesigen Zeitung zur öffentlichen Kenntnis gebracht und die letztere Erkenntnis noch ausserdem, insofern die Verwandten es verlangen würden, an den betreffenden Orten, auf die daselbst übliche Weise durch öffentlichen Ruf bekannt gemacht werden.
Die Verhöre mit den Gebrüdern Bonadurer wurden nach dem Selbstmord des Mörders Franz Rimmel bis zum 15. Oktober fortgesetzt. Sein unerwarteter Selbstmord, der die Konfrontation der Verbrecher unmöglich machte, verhinderte die gänzliche Aufklärung aller Umstände bei dem Morde, und besonders die genaue Erhebung der tätigen Teilnahme der Bonadurer an demselben. Das Resultat der sie betreffenden Verhöre ergibt sich aus dem oben aufgeführten Urteil.